Studentenwohnheim Briachstraße 10 im „Campus Weiße Rose“

Der seit 1972 bestehende Bau in der Briachstr. 10 bietet 180 Wohnheimplätze im Alexander-Schmorell-Bau und dem Christoph-Probst-Bau. Die 180 Einzelzimmer auf acht Stockwerken sind ca. 11 qm groß und möbliert.

Der Mietpreis für ein einfach und zweckmäßig eingerichtetes Standardzimmer liegt bei monatlich € 280,–. Vereinzelt gibt es auch grundsanierte Zimmer mit neuem Bad, neuem Boden, etc. Diese kosten € 330,– im Monat. In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten und das Internet bereits enthalten. Der Rundfunkbeitrag muss extra bezahlt werden. Eine Kaution in Höhe von € 500,– wird erhoben.

Alle Verträge sind befristet. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Wird das Mietverhältnis nicht mind. 3 Monate vor Ablauf der Befristung gekündigt, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch drei Mal um weitere 6 Monate. Nach 2 Jahren endet das Mietverhältnis endgültig.

Die Zimmer sind mit Bett, Matratze, Schrank, Kühlschrank, Beistelltisch, Schreibtisch sowie 2 Stühlen ausgestattet.

Jeweils zwischen zwei Zimmern liegt eine ihnen zugeordnete Nasszelle mit Dusche und WC (Anmerkung: Wir trennen in gemeinsam genutzten Bädern nicht nach Geschlechtern!). Jedes Zimmer besitzt zudem ein Waschbecken mit Spiegelschrank. Bilder und einen Grundriss finden Sie rechts. 12 Bewohner eines Stockwerks teilen sich jeweils eine Küche, wobei jedem Mieter zwei abschließbare Küchenschrankfächer zur Verfügung stehen.

Zu den einzelnen Stockwerken gelangt man über einen Aufzug und ein Treppenhaus. Im Erdgeschoss befindet sich Waschmaschinen und Trockner, die gegen Gebühr benutzt werden können. Auf den Stockwerken befinden sich weitere Waschmaschinen und Trockner.

Fahrradbenutzer finden auf dem Parkplatz neben dem Haus einen abschließbaren Schuppen vor. Für Autos stehen Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Diese müssen separat angemietet werden (€ 25,– pro Monat).

Das Wohnheim liegt genau zwischen den der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU) und der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH) an einem Park, in den sich auch die Mensa befindet. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zwei Studentenkneipen und die Innenstadt von Weingarten ist wenige Minuten zu Fuß entfernt.

Um ein Zimmer zu erhalten füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser in unsere Warteliste aufgenommen. Anhand dieser Warteliste und weiterer Kriterien erfolgt die Zimmervergabe. Sobald wir Ihnen ein Zimmer anbieten können, nehmen wir telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Bitte geben Sie deshalb unbedingt eine Mobilfunknummer und eine gültige E-Mailadresse an. Konnten wir Ihnen zum gewünschten Einzugstermin kein Zimmer anbieten, wird der Antrag 8 Wochen nach Ablauf des gewünschten Einzugstermins ohne Rückmeldung vernichtet. Sollten Sie das nicht wünschen, können Sie uns gerne Bescheid geben.

Bitte beachten Sie:

Wir vermieten ausschließlich an Studierende. Der Nachweis, dass Sie Studierender sind, muss durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden. Diese muss mit dem Mietvertrag eingereicht werden (Sollten Sie noch nicht immatrikuliert sein genügt der Nachweis der Aufnahme durch die Hochschule). Zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen wir noch keinen Nachweis. Die Erfahrung zeigt, dass Sie bessere Chancen auf einen Platz im Wohnheim haben, wenn Sie sich bereits parallel zur Bewerbung an der Hochschule auch bei uns bewerben. Sie sind dann auf einem günstigeren Wartelistenplatz und haben somit bessere Chancen auf ein Zimmer.

Zudem ist uns wichtig, dass sich die verschiedenen Kulturen dieser Welt in unseren Wohnheimen möglichst gut durchmischen. Dadurch lernen internationale Studierende schnell Studierende aus anderen Teilen der Welt und deren Kultur und Sprache kennen. Aus diesem Grund vergeben wir einen bestimmten Anteil der Wohnheimplätze fest an internationale Studierende.

Für jedes neue Semester ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bis zum 31.10. bzw. 30.04. unaufgefordert vorzulegen. Nur dann sind Sie wohnberechtigt.

Untervermietung:

Eine Untervermietung ist mit Genehmigung der Verwaltung möglich. Näheres zur Untervermietung können Sie dem Leitfaden zur Untervermietung entnehmen (siehe Formulare).