Studentenwohnheim Briachstraße 2 im „Campus Weiße Rose“

In unserem 2015 fertiggestellten Wohnheim in der Briachstr. 2 in Weingarten stehen 172 Wohnheimplätze in gemischten 4er WGs, gemischten 2er WGs und Einzel-Apartments zur Verfügung. 4 Zimmer sind barrierearm ausgebaut. Die Zimmer verteilen sich auf den Hans- und Sophie-Scholl-Bau sowie den Willi-Graf/Hans-Conrad-Leipelt-Bau. Zwischen beiden Baukörpern liegt der Kurt-Huber-Bau mit Lern- und Konferenzräumen sowie weiteren Gemeinschaftsflächen.

Die Mietpreise liegen pro Zimmer bei 360 € (4er WG), 390 € (2er WG) bzw. 430 € (Apartment). In diesem Preis sind sämtliche Nebenkosten und das Internet bereits enthalten. Der Rundfunkbeitrag muss extra bezahlt werden. Eine Kaution in Höhe von € 500,– wird erhoben.

Alle Verträge sind befristet. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate. Wird das Mietverhältnis nicht mind. 3 Monate vor Ablauf der Befristung gekündigt, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch drei Mal um weitere 6 Monate. Nach 2 Jahren endet das Mietverhältnis endgültig.

Die Zimmer sind mit Bett, Matratze, Schrank, Sideboard, Ordnerregal, Nachttisch, Schreibtisch und Stuhl ausgestattet.

Die Küchen in den Einzel-Apartments und den 2er WGs besitzen je 2 Herdplatten, eine Mikrowelle, einen Kühlschrank sowie ein Spülbecken. Die Küchen in den 4er WGs haben einen Herd mit Backofen und 4 Herdplatten, eine Mikrowelle, einen Kühlschrank mit Gefrierfach sowie ein Spülbecken. Zudem hat in den 4er WGs jeder Bewohner einen abschließbaren Vorratsschrank. In den Küchen befindet sich keine Ausstattung wie Geschirr, Töpfe etc. Dies müssen die Bewohner selbst mitbringen. Dies gilt auch für Bettzeug und Kissen – diese sind nicht im Zimmer vorhanden.

Es dürfen nur kleinformatige eigene Möbel zusätzlich ins Wohnheim mitgebracht werden – also z.B. ein kleines Schränkchen. Im Zimmer darf NICHT gebohrt, geschraubt oder mit Nägeln gearbeitet werden!

Fahrradbenutzer finden auf dem Grundstück eine überdachte Abstellmöglichkeit. Für Autos stehen Stellplätze in der Tiefgarage (40 € pro Monat) und Außenstellplätze zur Verfügung (25 € pro Monat). Diese müssen separat angemietet werden.

Das Wohnheim liegt genau zwischen den der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU) und der Pädagogischen Hochschule Weingarten (PH) an einem Park, in den sich auch die Mensa befindet. In unmittelbarer Umgebung befinden sich zwei Studentenkneipen und die Innenstadt von Weingarten ist wenige Minuten zu Fuß entfernt.

Um ein Zimmer zu erhalten füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird dieser in unsere Warteliste aufgenommen. Anhand dieser Warteliste und weiterer Kriterien erfolgt die Zimmervergabe. Sobald wir Ihnen ein Zimmer anbieten können, nehmen wir telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Bitte geben Sie deshalb unbedingt eine Mobilfunknummer und eine gültige E-Mailadresse an. Konnten wir Ihnen zum gewünschten Einzugstermin kein Zimmer anbieten, wird der Antrag 8 Wochen nach Ablauf des gewünschten Einzugstermins ohne Rückmeldung vernichtet. Sollten Sie das nicht wünschen, können Sie uns gerne Bescheid geben.

Bitte beachten Sie:

Wir vermieten ausschließlich an Studierende. Der Nachweis, dass Sie Studierender sind, muss durch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden. Diese muss mit dem Mietvertrag eingereicht werden (Sollten Sie noch nicht immatrikuliert sein genügt der Nachweis der Aufnahme durch die Hochschule). Zum Zeitpunkt der Bewerbung benötigen wir noch keinen Nachweis. Die Erfahrung zeigt, dass Sie bessere Chancen auf einen Platz im Wohnheim haben, wenn Sie sich bereits parallel zur Bewerbung an der Hochschule auch bei uns bewerben. Sie sind dann auf einem günstigeren Wartelistenplatz und haben somit bessere Chancen auf ein Zimmer.

Zudem ist uns wichtig, dass sich die verschiedenen Kulturen dieser Welt in unseren Wohnheimen möglichst gut durchmischen. Dadurch lernen internationale Studierende schnell Studierende aus anderen Teilen der Welt und deren Kultur und Sprache kennen. Aus diesem Grund vergeben wir einen bestimmten Anteil der Wohnheimplätze fest an internationale Studierende.

Für jedes neue Semester ist eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bis zum 31.10. bzw. 30.04. unaufgefordert vorzulegen. Nur dann sind Sie wohnberechtigt.

Untervermietung:

Eine Untervermietung ist mit Genehmigung der Verwaltung möglich. Näheres zur Untervermietung können Sie dem Leitfaden zur Untervermietung entnehmen (siehe Formulare).